by SETON Produkt Experte | 26. November 2018 | Allgemein, Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen
Elektrische Betriebsmittel sind in jedem Betrieb vorhanden, ob sie ordnungsgemäß funktionieren, muss regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung darf nur von speziell ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. So prüfen Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel rechtssicher.
by SETON Produkt Experte | 25. Oktober 2018 | Allgemein
Gesunde Augen sind ein äußerst wertvolles Gut. Gleichzeitig sind sie auch sehr verletzlich. Wenige Tropfen einer Lauge beispielsweise können die Hornhaut für immer trüben. Winzige Metallsplitter, die beim Sägen, Bohren oder Schleifen von Metall entstehen, können ins Auge eindringen, zu Entzündungen führen und im Extremfall den Verlust der Sehkraft bewirken.
Allein bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) wurden 2016 fast 3500 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, bei denen die Augen der Beschäftigten verletzt wurden. Im selben Zeitraum verzeichnete die BG BAU sogar 34000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen (meldepflichtig sind Unfälle, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert).
by SETON Produkt Experte | 5. Oktober 2018 | Allgemein
Auch wenn der Begriff zunächst sperrig klingt, ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Sicherheitsrisiken im Arbeitsprozess und eventuelle Schwachstellen der betrieblichen Organisation aufzudecken.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich seiner besonderen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch eine Maschine entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können.
by SETON Produkt Experte | 5. September 2018 | Allgemein, Arbeitsstätten, Gefahrenstellen
Bei zu hoher Geschwindigkeit kann ein Moment der Unachtsamkeit zu lebensgefährlichen Unfällen führen. Mit zunehmender Geschwindigkeit erhöht sich die Gefahr des Kontrollverlustes über das Fahrzeug. Besonders auf Firmengeländen, Parkplätzen und Parkhäusern werden...
by SETON Produkt Experte | 9. Juli 2018 | Allgemein, Gefahrstoffe
Am 01. Juni 2015 endete die letzte Übergangsphase für GHS. Seitdem müssen auch Gemische mit GHS gekennzeichnet werden. Nur noch Restbestände durften bis zum 01.06.2017 mit der alten Gefahrstoffkennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Mit einem kostenlosen Infoblatt gibt SETON eine Übersicht über die Kennzeichnung nach GHS und die wichtigsten Änderungen. Bereits seit 2010 gilt GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Reinstoffen. Zwischenzeitlich durfte bei Gemischen noch bis 2015 auch die alte Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist endete auch diese Möglichkeit. Um Anwendern eine Hilfestellung zu geben, welche Anforderungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sie erfüllen müssen, hat SETON die wichtigsten Fakten in einem GHS-Infoblatt zusammengetragen.
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