Das neue ADR 2019: Gefahrgutvorschriften im Griff?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder soweit und das neue ADR 2019 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2017 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2019, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 uneingeschränkt weiter verwendet werden.Das ADR 2019 bringt wieder einige zahlreiche Änderungen mit sich, die sich unter anderem auf viele neue Sondervorschriften bezieht.

ADR: Neue Kennzeichnung – Gefahrzettel für Lithium-Akkus/-Batterien – ab dem 01.01.2019 verbindlich

Vom Akkuschrauber bis zum Smartphone – mobile elektronische Geräte sind ständig und überall im Einsatz. Die Hersteller präsentieren immer mehr kabellose Geräte und die Fahrzeugindustrie setzt auf das Elektroauto. Ohne sichere und leistungsstarke Batterien und Akkus wäre dies undenkbar. Jedoch geht von Lithium-Akkumulatoren/-Batterien bei unsachgemäßer Behandlung eine hohe Explosions- und Brandgefahr aus. Deshalb sind Lithium-Akkus- und Batterien bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der ADR als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft.

ADR 2017: Sind Sie gerüstet für die Änderungen der Gefahrgutvorschriften?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.