Jede Sekunde zählt: Erste Hilfe bei Augenverletzungen

Gesunde Augen sind ein äußerst wertvolles Gut. Gleichzeitig sind sie auch sehr verletzlich. Wenige Tropfen einer Lauge beispielsweise können die Hornhaut für immer trüben. Winzige Metallsplitter, die beim Sägen, Bohren oder Schleifen von Metall entstehen, können ins Auge eindringen, zu Entzündungen führen und im Extremfall den Verlust der Sehkraft bewirken.

Allein bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) wurden 2016 fast 3500 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, bei denen die Augen der Beschäftigten verletzt wurden. Im selben Zeitraum verzeichnete die BG BAU sogar 34000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen (meldepflichtig sind Unfälle, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert).

Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht & Herz des Arbeitsschutzes

Auch wenn der Begriff zunächst sperrig klingt, ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Sicherheitsrisiken im Arbeitsprozess und eventuelle Schwachstellen der betrieblichen Organisation aufzudecken.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich seiner besonderen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch eine Maschine entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können.

GHS/CLP-Kennzeichnung seit einem Jahr endgültig Pflicht – gratis Infoblatt herunterladen

Am 01. Juni 2015 endete die letzte Übergangsphase für GHS. Seitdem müssen auch Gemische mit GHS gekennzeichnet werden. Nur noch Restbestände durften bis zum 01.06.2017 mit der alten Gefahrstoffkennzeichnung in Umlauf gebracht werden. Mit einem kostenlosen Infoblatt gibt SETON eine Übersicht über die Kennzeichnung nach GHS und die wichtigsten Änderungen. Bereits seit 2010 gilt GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Reinstoffen. Zwischenzeitlich durfte bei Gemischen noch bis 2015 auch die alte Kennzeichnung verwendet werden. Mit dem Ende der Übergangsfrist endete auch diese Möglichkeit. Um Anwendern eine Hilfestellung zu geben, welche Anforderungen des Global Harmonisierten Systems (GHS) sie erfüllen müssen, hat SETON die wichtigsten Fakten in einem GHS-Infoblatt zusammengetragen.

Laderampen im innerbetrieblichen Verkehr: Wichtige Vorschriften & Tipps

Dass der öffentliche Straßenverkehr gefährlich sein kann, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass das genauso für den innerbetrieblichen Verkehr gilt. Mehr als ein Viertel aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr ereignen sich beim Transportieren, Laufen und Fahren auf deutschen Betriebsgeländen. Im Jahr 2016 beispielsweise waren das über 218.000 von insgesamt rund 780.000 Unfällen.

Sichere und saubere Verkehrswege sowie klare und gut sichtbare Kennzeichnungen und Hinweise sind eine wesentliche Voraussetzung, um innerbetriebliche Transportunfälle zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung der Wege und der dort eingesetzten Arbeitsmittel wie Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge.