Die Suche nach einem Parkplatz ist für viele der wohl unangenehmste Bestandteil des Autofahrens. Umso angenehmer ist es, stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung. Wie diese gestaltet sein sollen, ist allerdings nicht einheitlich festgelegt. Trotzdem ergeben sich eine ganze Reihe von Vorgaben und best-practise-Beispiele, wie sich Parkplätze auf dem Betriebsgelände vorschriftenkonform, sicher und organisiert gestalten lassen.
Sicherheitsregeln
Viele Vorgaben leiten sich aus der Verkehrssicherungspflicht und Vorschriften zur Unfallverhütung ab. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, für die Sicherheit seiner Angestellten Sorge zu tragen und Unfälle zu vermeiden. Stellt der Arbeitgeber somit einen betriebseigenen Firmenparkplatz zur Verfügung, so ist er verpflichtet diesen so gestalten, dass er sicher genutzt werden kann. Eine einfache und bewährte Methode dieser Pflicht nachzukommen ist es, per Unternehmensrichtlinie die Gültigkeit der StVO auf dem Parkplatz festzulegen. Allerdings zieht diese Entscheidung nach sich, dass der Parkplatz auch mit entsprechenden Verkehrsschildern und einer Fahrbahnmarkierung ausgestattet werden muss. Der Vorteil dieser Regelung ist es, dass sämtliche Regeln zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, d.h. Autofahrer wie auch Fußgänger und Fahrradfahrer, vollumfänglich gelten und jeder Autofahrer diese Regelungen auch kennt.
Alternativ können natürlich auch eigene Verkehrsregeln festgelegt und mit Hilfsmitteln wie einer Kennzeichnung und Trainings der Belegschaft bekannt gemacht werden. Besonders im Werksverkehr, beispielsweise mit schweren Maschinen und Flurförderzeugen, sind Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Weitere Sicherheitsanforderungen können sich durch verschiedenste Faktoren ergeben, wie z.B. für Feuerwehrzufahrten, im Rahmen des Umweltschutzes oder der Eigentumssicherung.
Parkplätze kennzeichnen & markieren
Gleichgültig wie das Unternehmen den Verkehr auf dem Parkplatz regelt – gekennzeichnet werden muss der Parkplatz in irgendeiner Form immer. Das betrifft einerseits Kennzeichnungen, die den Verkehr auf dem Betriebsgelände – und damit auch auf dem Parkplatz – regeln, andererseits die genaue Abgrenzung eines jeweiligen Stellplatzes.
Bei der Verkehrsregelung müssen zwei Formen von Kennzeichnungen zum Einsatz kommen: Hinweise zu den Verkehrsregeln und Markierungen der Verkehrswege. Je nachdem, wie der Verkehr geregelt wird, bieten sich für die Hinweise entweder Schilder, die denen der entsprechenden StVO-Vorschriften entsprechen, oder Verkehrstafeln an, die schriftlich oder über Piktogramme Verhaltenshinweise geben. Außerdem lassen sich Verkehrsschilder durch Zusatzschilder ergänzen, um spezifische Gegebenheiten kenntlich zu machen. Umfasst das Betriebsgelände mehr als nur den Parkplatz ist es sinnvoll Wegweiser einzusetzen und mit entsprechenden Parkplatzschildern auf den eigentlichen Parkplatz hinzuweisen sowie Stellplätze auszuschildern bzw. zu reservieren.
Für die Parkplatzmarkierung bietet sich Markierungsfarbe an. Je nachdem, wie die Abgrenzung der einzelnen Parkplätze vorgenommen wird, kann sich eine gleichzeitige Verwendung von Markierungsfarbe für die Fahrbahnmarkierung und für die Abgrenzung der Parkflächen anbieten. Oftmals werden auch bauliche Maßnahmen getroffen, etwa dass Stellplätze auf einem Pflasteruntergrund durch unterschiedlich gefärbte Pflastersteine gekennzeichnet sind. In solchen Fällen aber auch bei der Verwendung von Markierungsfarbe können zur Ergänzung Parkstopps benutzt werden, um Parkplätze nach vorne hin von anderen Verkehrswegen oder von Gebäuden abzugrenzen, um Unfälle zu vermeiden. Ferner existieren auch andere Formen der Parkplatzmarkierung mithilfe von Bodenmarkierungskappen, die in der Regel per Stahlnagel befestigt werden.
Gibt es Vorgaben/Richtlinien bezüglich der Fahrbahnbeschaffenheit?
Wäre z.B. ein nicht asphaltiertetr Parkplatz (Schotter) zulässig?