Die sogenannte Mikromobilität – E-Roller

In vielen deutschen Großstädten sind sie seit einem knappen Jahr zu sehen: Die sogenannten E-Scooter oder E-Roller. Das sind elektrisch unterstützte Tretroller, die nach Ansicht des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer eine Alternative zum Auto seien und so die Verkehrswende voranbringen könnten. Deshalb erließ die Bundesregierung die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“, die am 15.06.2019 in Kraft trat und solchen Fahrzeugen erstmals eine Straßenzulassung erlaubt.

Die Frauenparkplatz-Klage und die Folgen danach

Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“.

Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.

Elektromobilität: Ladesäulen und Batterien

Eine wesentliche Voraussetzung für das Ziel der Bundesregierung, bis 2022 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, ist eine ausreichende Zahl an Ladestationen. Obwohl deren Anzahl in den letzten Jahren stark gewachsen ist, sind es immer noch zu wenige. Im ersten Quartal 2019 standen rund 13.500 Ladepunkte zur Verfügung, das Ziel der großen Koalition liegt dagegen bei 100.000 Ladepunkten bis 2020.

Ladestation

Sie besteht i. d. R. in Form einer Zapfsäule, an der sich mehrere Ladepunkte für Elektromobile befinden können.

Elektromobilitätsgesetz

Die Regierung hat sich mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 06.06.2015 zum Ziel gesetzt, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu fördern, da diese besonders klima- und umweltfreundlich sind. Dies soll zum Beispiel durch öffentlich zugängliche Parkplätze mit Ladestationen oder verringerten Parkgebühren erreicht werden. Vorerst ist dieses Gesetz allerdings bis zum 31.12.2026 befristet.

E-Parkplätze für E-Autos clever gestalten

Elektromobilität ist für viele kein Fremdwort mehr. Auf den Straßen sind immer häufiger Elektrofahrzeuge, auch E-Autos oder E-Mobile genannt, anzutreffen. Dies hat viele Gründe. Neben dem stetig wachsenden Angebot an Elektrofahrzeugen diverser Automobilhersteller hat die Bundesregierung Deutschland beschlossen, mithilfe eines Umweltbonus den Absatz der E-Mobile zu fördern und so die Schadstoffbelastung der Luft zu reduzieren. Der Trend ist eindeutig: Die Verbreitung von Elektrofahrzeugen nimmt signifikant zu.
Da diese Fahrzeuge besondere Tankstellen, genauer gesagt Elektrotankstellen zum Aufladen benötigen, sieht man an immer mehr öffentlichen Standorten Ladestationen. Durch das große Interesse der Wirtschaft an diesem Thema, ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft öffentliche Einrichtungen wie Parkhäuser, Einkaufszentren, Bahnhöfe usw. ganz selbstverständlich Elektrotankstellen-Parkplätze anbieten werden.

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