Bei zu hoher Geschwindigkeit kann ein Moment der Unachtsamkeit zu lebensgefährlichen Unfällen führen. Mit zunehmender Geschwindigkeit erhöht sich die Gefahr des Kontrollverlustes über das Fahrzeug. Besonders auf Firmengeländen, Parkplätzen und Parkhäusern werden Geschwindigkeitsbegrenzungen unterschätzt. Nicht jeder Fahrer hält sich an die erlaubte Maximalgeschwindigkeit. Ob absichtlich oder unabsichtlich, in beiden Fällen entsteht eine enorme Gefahr für alle Beteiligten.
Achtung Lebensgefahr – Rasern hilflos ausgeliefert
Fußgänger sind den hohen Geschwindigkeiten oft schutzlos ausgesetzt. In Parkhäusern und auf Parkplätzen rechnet meist keiner mit Rasern. Doch viel zu oft passieren Unfälle, wenn man am wenigsten damit rechnet. Wie viele Mütter sind mit ihren Kindern unterwegs und lassen diese für einen kurzen Moment aus den Augen? Oft ist die Reaktionszeit zu lange, um rechtzeitig der drohenden Gefahr entgehen zu können. Die Folgen reichen von leichten Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen. Daher sollte bereits beim Befahren des Geländes auf eine Verkehrsberuhigung und das Einhalten der korrekten Geschwindigkeit geachtet werden.
Schnellfahrer auf dem Betriebsgelände – was tun?
Die freien Flächen des Firmengeländes dienen, aufgrund des meist geringen Verkehrsaufkommens, als Spielwiese für Raser und risikobereite Fahrer. Die effektivsten Möglichkeiten gegen zu schnelles Fahren sind die Maßnahmen der Verkehrsberuhigung. Um Unfälle mit Sach- und Personenschäden vorzubeugen, können bauliche Methoden eingesetzt werden. Diese erhöhen die Sicherheit auf privaten sowie öffentlichen Parkplätzen und nehmen Fußgängern die Angst vor Rasern.
Welche Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung gibt es?
1. Der Einsatz von Fahrbahnschwellen ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um auf Raser und zu hohe Geschwindigkeiten zu reagieren. Auch abends bzw. nachts kann eine Temposchwelle das Unfallrisiko vermindern. Bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen erinnern die integrierten Reflektoren an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein Schienensystem sorgt für ausreichend Stabilität, um eine langfristige Nutzung zu garantieren. Einzelne Elemente der Bodenschwelle sind durch ineinander greifende Verzahnungen fest miteinander verbunden. Dies führt zu einer langen Haltbarkeit und Einsatzbereitschaft. Durch eine frühzeitige Kennzeichnung werden Schäden beim Überfahren der Tempohemmschwellen vorgebeugt.
2. Neben Fahrbahnschwellen kann eine eindeutige Beschilderung für die nötige Sicherheit auf dem Betriebsgelände sorgen. Beim Befahren des Geländes sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung sichtbar aufgestellt werden, um jedes Fahrzeug über die maximale Geschwindigkeit zu informieren. Verkehrsschilder wie 10er, 20er oder 30er Zone lassen die Fahrer in der Regel aufmerksam werden, da sie in der Nähe eine Gefahrenstelle vermuten.
3. Zusätzlich zu der Beschilderung kann über eine Parkplatzmarkierung nachgedacht werden. Diese nehmen eine große sichtbare Fläche auf dem Boden ein und erregen deutlich mehr Aufmerksamkeit als Verkehrsschilder. Besonders in einer Tempo-10-Zone ist ein Piktogramm von Vorteil, falls die vorhandenen Schilder im Rahmen der Verkehrsberuhigung übersehen werden. Treten Piktogramme auf dem gesamten Gelände auf, wird der Fahrer wiederholt an die Höchstgeschwindigkeit erinnert.
Antrag auf Verkehrsberuhigung – ja oder nein?
Generell unterscheidet man zwischen einem privaten und öffentlichen Gelände, auf dem die Verkehrsberuhigung angebracht werden soll. Bei Betriebs- und Privatgeländenist kein Antrag auf Verkehrsberuhigung notwendig. Jedoch gibt es bei der Anbringung einer Bremsschwelle Voraussetzungen dafür, dass Ihr Grundstück verkehrssicher bleibt. Ein nach StVZO zugelassenes Fahrzeug mit geringer Bodenfreiheit muss die Schwelle ohne Beschädigungen überfahren können. Daher sollte auf die entsprechende Bauhöhe geachtet werden. Zusätzlich müssen die Verkehrsschilder “Unebene Fahrbahn” und “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” frühzeitig auf das Hindernis und die Geschwindigkeitsbeschränkung verweisen. Nach dem Urteil des Landgerichts München II (Az.: 10 O 3458/16) liegt bei Beschädigungen am Fahrzeug durch die Bodenschwelle ein versicherter Unfallschaden vor, sobald die Schwelle für den Fahrer nicht erkennbar war und er mit dem Hindernis auch nicht rechnen konnte.
Wie sieht es mit öffentlichen Verkehrsbereichen aus?
Handelt es sich um einen öffentlichen Verkehrsbereich, muss ein Genehmigung des zuständigen Verkehrsamtes eingeholt werden. Auch für private Parkhäuser und Parkplätze, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, z.B. Parkmöglichkeiten von Supermärkte, Einkaufszentren, Schulen oder Schwimmbädern, wird ein Antrag zur Verkehrsberuhigung benötigt. Um den Fall zu prüfen, werden Angaben zu dem Ort der Verkehrsberuhigung, die gewünschte Maßnahme, beispielsweise eine Bremsschwelle oder Einführung einer 30er Zone, und die Gründe für die Beruhigung benötigt. Ohne den offiziellen Antrag und mit Selbstmontage kann es teuer werden, da unerlaubte Eingriffe in den Straßenverkehr strafbar sind. Es drohen heftige Strafen, auch außerhalb eines Schadensfalls.
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