Startbereit für den Frühling: 10 Tipps für Parkplatz & Firmengelände

Auch wenn der Winter deutliche Spuren hinterlassen hat: Mit ein paar einfachen Änderungen können Sie Ihr Firmengelände wieder im Frühjahrsglanz erstrahlen lassen. Planen Sie jetzt den Frühjahrsputz für Ihr Firmengelände. Unsere zehn praktischen Tipps helfen Ihnen dabei. So schaffen Sie Ordnung und Sauberkeit und verwandeln Ihren Außenbereich im Handumdrehen zum Aushängeschild für Kunden, Besucher und Mitarbeiter.

Tipps zum richtigen Umgang mit Sicherheitsmessern

Schnittverletzungen gehören mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen und allein im deutschen Warenhandel ereignen sich jährlich rund 3.000 Unfälle im Umgang mit Handmessern, die einen Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen nach sich ziehen. Die Anzahl an Unfällen, die nicht von der Statistik erfasst werden, wird von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) als bedeutend größer eingeschätzt.

Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

Das neue ADR 2019: Gefahrgutvorschriften im Griff?

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder soweit und das neue ADR 2019 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2017 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2019, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 uneingeschränkt weiter verwendet werden.Das ADR 2019 bringt wieder einige zahlreiche Änderungen mit sich, die sich unter anderem auf viele neue Sondervorschriften bezieht.