Der neue SETON Katalog – Für echte Sicherheitsexperten!

SETON präsentiert die Neuauflage des Hauptkataloges. In diesem Jahr liegt das Augenmerk auf brandneuen Produkt-Innovationen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Auf über 800 Seiten erwartet den Kunden eine große Auswahl an Produkten aus der Welt der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der diesjährige Katalog spricht wieder die Sicherheitsexperten im Betrieb an. Eine breite Auswahl an Produkten lässt keine Wünsche offen. Alles aus einer Hand! So werden Produkte der Themenbereiche Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung, Brandschutz, Sicherheitskennzeichnung, Warenlagersicherheit, Prüfplaketten, Parkplatzausstattung – um nur einige zu nennen – in den einzelnen Kapiteln präsentiert. Hilfreicher Informationstext und wichtige Eigenschaften werden erläutert, ebenso die Erfüllung relevanter Normen und Richtlinien.

Die Frauenparkplatz-Klage und die Folgen danach

Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“.

Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.

Das neue Verpackungsgesetz 2019 – Was ist zu beachten?

Mit der seit 1991 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) versuchte der deutsche Gesetzgeber erstmals, die schädlichen Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu beschränken. Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt nun das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bisherige Verpackungsverordnung. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht für “Erstinverkehrbringer” beziehungsweise Hersteller von Verpackungen, sich in einem öffentlich einsehbaren zentralen Register registrieren zu lassen. Diese ist die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister”. Dabei geht es konkret um die “beteiligungspflichtigen Verpackungen”. Das soll für Transparenz sorgen und zeigen, welcher Hersteller seinen gesetzlichen Pflichten für Sammlung und Recycling seiner Verpackungen nachkommt.

Wie entsteht ein Brand: fatale Ursachen für Brandentstehung

„Großbrand in Lagerhalle – Großbrand in Recycling-Betrieb – Großbrand in Werft“. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Google-Suche einen neuen aktuellen Fall zutage fördert. Häufig passiert das nachts, sodass meist keine Mitarbeiter in den Betrieben sind. Trotzdem werden der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle jährlich gemeldet, deren Ursache auf Brandentstehung und Explosionen zurückzuführen war. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher eine große Bedeutung zu.

Für die Brandentstehung sind drei Voraussetzungen nötig, die oft als „Verbrennungsdreieck“ bezeichnet werden: Es muss brennbares Material vorhanden sein, Sauerstoff und die nötige Zündenergie (Wärme, mechanische oder elektrische Funken etc.). Alle drei Faktoren müssen räumlich und zeitlich zusammentreffen.

Elektrizität im weitesten Sinn ist – noch vor menschlichem Fehlverhalten – die häufigste Ursache für Brände. Das reicht vom Kabelbrand über den technischen Defekt in einem Gerät bis hin zum Lichtschalter, dessen Schaltfunke eine durch Gefahrstoffaustritt brennbare Atmosphäre entzündet.

DSGVO-Kennzeichnung bei Videoüberwachung inkl. Vorlage

Videoüberwachungsschilder DSGVO-konform kennzeichnen

Videoüberwachung TiefgarageSeit 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das sorgte nicht selten für Irritationen wenn nicht gar für Panik: Webseiten wurden abgeschaltet, Diskussionsforen geschlossen, dazu gab und gibt es Hochbetrieb in den Rechtsanwaltskanzleien. Nicht ganz unverständlich, wenn man in Betracht zieht, welche Sanktionen bei Verstößen die DSGVO für Unternehmen vorsieht: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.