Drohne, E-Zigaretten, Smartphones, Terrorgefahr und Co. – diese neuen Schilder brauchen Sie jetzt

Schilder, die etwas verbieten, vor etwas warnen oder einfach nur kennzeichnen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Diese waren jedoch in den seltensten Fällen gesetzlich vorgeschrieben und es gab somit auch keine Vorschriften für Form und Farbe oder generell für die Gestaltung von Schildern. Mit zunehmender Industrialisierung und Globalisierung wurde es jedoch besonders beim Thema Sicherheitskennzeichnung und Arbeitssicherheit notwendig, Anpassungen vorzunehmen und Gesetze zu erlassen.

Heute gibt es eine international geltende Norm, die ISO 7010, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Sie schreibt die genaue Form, Farbe, die zu verwendenden grafischen Symbole (Piktogramme) auf Sicherheitskennzeichen (Gebotsschilder, Verbotsschilder, Warnschilder, Brandschutz- und Fluchtwegschilder) vor.

DSGVO-Kennzeichnung bei Videoüberwachung inkl. Vorlage

Videoüberwachungsschilder DSGVO-konform kennzeichnen

Videoüberwachung TiefgarageSeit 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das sorgte nicht selten für Irritationen wenn nicht gar für Panik: Webseiten wurden abgeschaltet, Diskussionsforen geschlossen, dazu gab und gibt es Hochbetrieb in den Rechtsanwaltskanzleien. Nicht ganz unverständlich, wenn man in Betracht zieht, welche Sanktionen bei Verstößen die DSGVO für Unternehmen vorsieht: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Nur ein gut erkennbares Schild ist ein sinnvolles Schild

Zunächst gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Arten von Schildern: die sicherheitsrelevanten und diejenigen, die allgemeinen Informationszwecken oder der Orientierung dienen. Sicherheitsrelevante Schilder müssen bestimmten Anforderungen genügen. Maßgeblich ist hier die Norm „DIN EN ISO 7010“. Sie legt Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Die aktuelle Norm gilt seit 2012. Prüfen Sie, ob ihre Zeichen diesem Standard entsprechen.

Für alle Brand- und Rettungszeichen gilt beispielsweise: Sie müssen, wenn sie keine elektrische Notbeleuchtung besitzen, langnachleuchtend sein. Denn Schilder, die bei einem Stromausfall nicht mehr zu sehen sind, helfen niemandem. Die Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen leidet auch, wenn sie auf unruhigem, farbigem Hintergrund angebracht sind oder sie mit weiteren Schildern in unmittelbarer Umgebung konkurrieren müssen.

Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen – ja oder nein?

… die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Sie lässt sich nicht zu 100 % beantworten, da es unterschiedliche Aspekte zu beachten gilt.

Entsprechend kann die Frage nach der Videoüberwachung-Hinweispflicht nur beantwortet werden, wenn Regularien, Gründe, Vor- und Nachteile sowie die betroffenen Personen(gruppen) einer Videoüberwachung hinterfragt werden. Vor allem muss auch zwischen einer Überwachung im privaten und öffentlichen Bereich unterschieden werden, ebenso wie die Art und Weise der Kennzeichnung. Gehen wir Schritt für Schritt vor:

Was bedeutet Videoüberwachung überhaupt?

Grundsätzlich bedeutet es, dass eine Person, ein Gegenstand, ein Gebäude oder ähnliches gezielt überwacht wird – i. d. R. durch ein digitales Medium, wie eine Videokamera (eine der häufigsten Formen). Die Folge ist, dass Bilder von genannten Subjekten und Objekten für andere Personen sichtbar sind. Grundlegend dienen sie der reinen Informationserhebung. Häufig ist der Begriff “Überwachung” aber negativ behaftet. Nüchtern betrachtet, kann damit eine Beobachtung und Kontrolle verbunden werden. Allerdings kann sich dahinter auch der Aspekt Sicherheit verbergen. Und genau das ist im Normalfall die Intention bei einer Videoüberwachung. Unabhängig davon, ob sie sich auf den privaten oder öffentlichen Bereich bezieht.

Erkennungsweiten für Rettungszeichen, Fluchtwegschilder und Sicherheitskennzeichen

Wenn es um die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben geht, so denken die meisten zuerst an die Symbolik, die Form und Farbe der Schilder und die Umstellung der alten Norm auf die neue Norm EN ISO 7010.

Um die größtmögliche Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, ist jedoch nicht nur die richtige Auswahl des Symbols für die Gefahrenstellen ausschlaggebend, sondern auch die Erkennbarkeit und somit die Größe des Schildes. Dabei sind auch die Erkennungsweiten der Sicherheitsschilder gesetzlich in der ASR A1.3 vorgeschrieben. Doch was heißt eigentlich „Erkennungsweite“?