Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht & Herz des Arbeitsschutzes

Auch wenn der Begriff zunächst sperrig klingt, ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Sie ist ein hervorragendes Mittel, um Sicherheitsrisiken im Arbeitsprozess und eventuelle Schwachstellen der betrieblichen Organisation aufzudecken.

Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist das „Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG). Der § 5 verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Arbeitsplatz hinsichtlich seiner besonderen Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das betrifft nicht nur physische Aspekte wie beispielsweise eine Gefährdung, die durch eine Maschine entsteht, sondern seit 2013 auch psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können.

Prüfung und Inventarisierung – Kombination von Systemen

Unternehmen sind verpflichtet einen Überblick über ihr Inventar zu behalten. Gleichzeitig besteht ein Großteil dieses Inventars auch aus Arbeitsmitteln, die regelmäßig geprüft werden müssen. Das macht prinzipiell eine doppelte Übersicht über das Firmeninventar nötig. Eine Kombination von Inventarisierung und Prüfung kann dabei Arbeit und Zeit sparen, bspw. indem die Dokumentation von Prüfungen und die Inventarisierungsdaten einheitlich erfasst werden.