Wenn das Chaos ausbricht, hilft die Boden-Fluchtwegkennzeichnung: Langnachleuchtende Leitsysteme zeigen Ihnen den Weg

Fluchtwegkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil in nicht nur allen Arbeitsstätten sondern auch in öffentlichen und sogar privaten Gebäuden. Sie soll sicherstellen, dass im Notfall alle im Gebäude befindlichen Personen sicher und schnell aus dem Gebäude finden.

In vielen Gebäuden gibt es eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Weg nach draußen auch bei Stromausfall aufzeigt. Wenn eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden ist, schreibt das Gesetz vor, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen in langnachleuchtenden Materialien eingesetzt werden. Sie ermöglichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Flucht in einen gesicherten Bereich (siehe ASR A1.3).

Langnachleuchtende Schilder
Abbildung 1: Langnachleuchtende Schilder

Bei der Fluchtwegkennzeichnung – egal ob elektrisch oder langnachleuchtend – setzen viele Unternehmen lediglich auf hohe Kennzeichnung, d. h. Schilder, die auf einer Höhe von 180 cm an Wänden und Decken angebracht sind.

Nur ein gut erkennbares Schild ist ein sinnvolles Schild

Zunächst gibt es zwei grundlegend unterschiedliche Arten von Schildern: die sicherheitsrelevanten und diejenigen, die allgemeinen Informationszwecken oder der Orientierung dienen. Sicherheitsrelevante Schilder müssen bestimmten Anforderungen genügen. Maßgeblich ist hier die Norm „DIN EN ISO 7010“. Sie legt Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Die aktuelle Norm gilt seit 2012. Prüfen Sie, ob ihre Zeichen diesem Standard entsprechen.

Für alle Brand- und Rettungszeichen gilt beispielsweise: Sie müssen, wenn sie keine elektrische Notbeleuchtung besitzen, langnachleuchtend sein. Denn Schilder, die bei einem Stromausfall nicht mehr zu sehen sind, helfen niemandem. Die Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen leidet auch, wenn sie auf unruhigem, farbigem Hintergrund angebracht sind oder sie mit weiteren Schildern in unmittelbarer Umgebung konkurrieren müssen.

Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen – ja oder nein?

… die Antwort auf diese Frage ist umstritten. Sie lässt sich nicht zu 100 % beantworten, da es unterschiedliche Aspekte zu beachten gilt.

Entsprechend kann die Frage nach der Videoüberwachung-Hinweispflicht nur beantwortet werden, wenn Regularien, Gründe, Vor- und Nachteile sowie die betroffenen Personen(gruppen) einer Videoüberwachung hinterfragt werden. Vor allem muss auch zwischen einer Überwachung im privaten und öffentlichen Bereich unterschieden werden, ebenso wie die Art und Weise der Kennzeichnung. Gehen wir Schritt für Schritt vor:

Was bedeutet Videoüberwachung überhaupt?

Grundsätzlich bedeutet es, dass eine Person, ein Gegenstand, ein Gebäude oder ähnliches gezielt überwacht wird – i. d. R. durch ein digitales Medium, wie eine Videokamera (eine der häufigsten Formen). Die Folge ist, dass Bilder von genannten Subjekten und Objekten für andere Personen sichtbar sind. Grundlegend dienen sie der reinen Informationserhebung. Häufig ist der Begriff “Überwachung” aber negativ behaftet. Nüchtern betrachtet, kann damit eine Beobachtung und Kontrolle verbunden werden. Allerdings kann sich dahinter auch der Aspekt Sicherheit verbergen. Und genau das ist im Normalfall die Intention bei einer Videoüberwachung. Unabhängig davon, ob sie sich auf den privaten oder öffentlichen Bereich bezieht.

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