PSA bei Höhenarbeiten: Muss auf einer Hubarbeitsbühne ein Schutzhelm getragen werden?

Rainer, tätig als Lagerleiter stellte folgende Fragen zum Thema „PSA bei Höhenarbeiten“:

Muss auf einer Hubarbeitsbühne oder bei Arbeiten in Höhen ein Schutzhelm getragen werden?

Danke für die Frage Rainer. Prinzipiell muss laut DGUV 112-198 (Anwendung von PSAgA) kein Helm getragen werden. Meist resultiert dies dann aber aus der Gefährdungsbeurteilung, denn wenn der Anwender stürzt kann meist nicht ausgeschlossen werden, dass er irgendwo mit dem Kopf anstößt. Kann man diesen Fall wirklich komplett ausschließen, dann darf ich auf einen Helm verzichten. Nun sollte man aus einer Hubarbeitsbühne bei richtiger Anwendung der PSA gegen Absturz nicht herausfallen, da man ja rückhaltend gesichert ist.

Ablaufdatum Schutzhelme: Wie lange sind Bauhelme haltbar?

In der Tat gibt es für Arbeitsschutzhelme eine Gebrauchsdauer bzw. Verfallsdatum. Die meisten Schutzhelme verlieren im Laufe der Zeit und abhängig von ihren Einsatzbedingungen ihre Festigkeit. Der notwendige Kopfschutz sollte daher regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden. Kunststoffe altern und werden durch UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und mechanischen Einflüssen spröde. Das Alter des Helmes erkennen Sie am Herstellungsdatum, das ebenso wie die Angaben zu Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff zur Kennzeichnung des Helmes gehört. Die Kennzeichnung befindet meistens an der Unterseite des Helmschildes.

Frist abgelaufen: Arbeitsplatzgrenzwert für Staubpartikel

Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs.

Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.

Jede Sekunde zählt: Erste Hilfe bei Augenverletzungen

Gesunde Augen sind ein äußerst wertvolles Gut. Gleichzeitig sind sie auch sehr verletzlich. Wenige Tropfen einer Lauge beispielsweise können die Hornhaut für immer trüben. Winzige Metallsplitter, die beim Sägen, Bohren oder Schleifen von Metall entstehen, können ins Auge eindringen, zu Entzündungen führen und im Extremfall den Verlust der Sehkraft bewirken.

Allein bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) wurden 2016 fast 3500 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt, bei denen die Augen der Beschäftigten verletzt wurden. Im selben Zeitraum verzeichnete die BG BAU sogar 34000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen (meldepflichtig sind Unfälle, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert).

Laderampen im innerbetrieblichen Verkehr: Wichtige Vorschriften & Tipps

Dass der öffentliche Straßenverkehr gefährlich sein kann, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass das genauso für den innerbetrieblichen Verkehr gilt. Mehr als ein Viertel aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr ereignen sich beim Transportieren, Laufen und Fahren auf deutschen Betriebsgeländen. Im Jahr 2016 beispielsweise waren das über 218.000 von insgesamt rund 780.000 Unfällen.

Sichere und saubere Verkehrswege sowie klare und gut sichtbare Kennzeichnungen und Hinweise sind eine wesentliche Voraussetzung, um innerbetriebliche Transportunfälle zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung der Wege und der dort eingesetzten Arbeitsmittel wie Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge.