Raumklima in Arbeitsräumen

Wie warm es in Arbeitsstätten werden darf, ist ein strittiges Thema. Einen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ oder klimatisierte Räume gibt es nicht. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV §28) nennt Temperaturspannen zum Raumklima in Arbeitsräumen. Beispielsweise schreibt die AStV vor, dass die Temperatur im Sommer mindestens an der Stelle der ortsunveränderlichen klimatisierten Arbeitsplätze +25 °C nicht überschreiten sollte. Eine gute Ergänzung zu den Bestimmungen der AStV ist die deutsche ASR A3.5.

Neben Grenzwerten für die Temperatur am Arbeitsplatz berücksichtigt die ASR A3.5 in ihren Bestimmungen auch Schwere und Art der Tätigkeiten. Zusätzlich wird das Verfahren zur Temperaturmessung beschrieben. Ergänzend werden geeignete Maßnahmen formuliert, die beispielsweise zum Schutz vor Sonneneinstrahlung zu ergreifen sind.

» Beitrag zum Thema „Arbeiten bei Hitze“ auf dem Portal der Arbeiterkammern

» PDF-Download ASR A3.5 bei der BAUA

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