Im Industrie- und Lagerbereich kommen immer häufiger sogenannte autonome Transportsysteme (ATS) oder fahrerlose Transportsysteme (FTS) zum Einsatz, um die Bewegung von Materialien effizienter, ressourcenschonender und auch sicherer zu gestalten. So werden beispielsweise bei der Bewegung schwerer Lasten oder der sehr verteilten Materialbewegung die Wege und körperliche Belastung für die Produktions- und Lagermitarbeiter deutlich reduziert. Ebenfalls lassen sich Produktionsprozesse und Arbeitsabläufe effizienter gestalten sowie Materialfluss und Lagerbelegung optimieren. Die Einsatzbereiche von fahrerlosen Transportsystemen sind ausgesprochen vielfältig und das Optimierungspotenzial umfangreich. Gleiches gilt für die am Markt verfügbaren Systeme. Angefangen von kleinen Transportsystemen (Kleinteileladungsträger / KLT), über mobile Roboter bis hin zu großen fahrerlosen Transportfahrzeugen (Schwerlast FTF) lässt sich für jeden Einsatzbereich ein passendes FTS finden.
Auch in puncto Sicherheit bieten diese modernen Transportsysteme verschiedene Funktionen und sind häufig mit mehreren Sicherheitsmechanismen ausgestattet. Dies wird als Kollisionsschutz-System bezeichnet, d.h. das Transportsystem verfügt über Sensorik, die einen Zusammenstoß mit Personal, Lagereinrichtungen oder anderen Fahrzeugen verhindert. Bei vielen fahrerlosen Transportsystemen wird dies zusätzlich durch optische und/oder akustische Sicherheitseinrichtungen ergänzt.
Verkehrswege versus Verkehrsflächen:
Für autonome Transportsysteme gelten die Anforderungen an betriebliche Verkehrswege nach ASR A.1.8. Diese umfasst getrennte oder kombiniert Verkehrswege für Fußgänger, personengesteuerten oder automatisierten Fahrzeugverkehr. Gemäß Gefährdungsbeurteilung wären diese Verkehrswege ggf. durch Geländer oder Leitplanken zu trennen. Da viele autonome Transportsysteme jedoch nicht mehr an definierte Fahrspuren gebunden sind, können diese die vollständige Verkehrsfläche und die damit verbundenen Vorteile in den jeweiligen Anwendungsbereichen nutzen. Somit kommen technische Maßnahmen wie z.B. Kollisionsschutz in Kombination mit Kennzeichnungen zum Einsatz um den betrieblichen Verkehr so zu gestalten, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.
Warum ist trotz Kollisionsschutz-Systemen Kennzeichnung wichtig?
Eine aussagekräftige Kennzeichnung (Schilder / Markierungen) ermöglicht es, Routen zu definieren und Gefahrenzonen zu markieren, auch wenn Kollisionsschutz-Systeme vorhanden sind.
Allgemeine Sicherheitsinformationen:
Um Beschäftigte auf fahrerlose Transportsysteme aufmerksam zu machen, ist deren Kennzeichnung unabhängig von der im Regelbetrieb ermittelten Gefährdung sinnvoll. Dies schafft Akzeptanz und Verständnis für die eingesetzte Technologie und verhindert Störungen der automatisierten Abläufe durch Fehlverhalten. Dies erhöht das Sicherheitsbewusstsein, bspw. für den Fall einer Systemfehlfunktion.
Optimierung der Verkehrsflüsse:
Die richtige Kennzeichnung unterstützt die Optimierung von Verkehrsflüssen. Durch klar definierte Fahrspuren und Bereiche für Überholmanöver wird die Effizienz und Sicherheit gesteigert. Hinzu kommt, dass die Reinhaltung und Freihaltung der Fahrtwege sichergestellt ist und keine Gegenstände die Verkehrsflüsse behindern.
Kreuzungsbereiche:
In Bereichen, in denen sich die Routen von autonomen Transportsystemen mit anderen betrieblichen Verkehrswegen kreuzen, dient eine Kennzeichnung dazu durch eindeutige Vorrangregelungen Unfallrisiken zu minimieren und Stoppzeiten zu optimieren. Technische Maßnahmen nach ASR A1.8 wären Ampeln, Blinkleuchten oder Spiegel.
Begegnungsbereiche:
Aus dem Einsatz auf der gesamten Verkehrsfläche ergeben sich verschiedenste Begegnungsbereiche mit Fußgängern oder manuell bzw. autonom gesteuerten Fahrzeugen. In diesen Bereichen kommen je nach Gegebenheit verschiedenste Sicherheitskennzeichnungen, Bodenmarkierungen sowie technische Maßnahmen in Frage.
Lastenübergabe:
Im Idealfall erfolgt die Lastübergabe in einem abgesicherten Bereich, zu dem Personen keinen Zutritt haben. Wenn dies nicht möglich ist, sind zur Vermeidung der Gefährdung von Personen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Diese Kennzeichnungen richten sich nach den jeweiligen Einsatzbereichen.
Empfohlene Kennzeichnungen
Farbige Bodenmarkierungen:
Ob personengesteuert oder automatisiert – die Verwendung von Farbmarkierungen für Wege mit Fahrzeugverkehr, Gefahrenzonen und Arbeitsbereiche erleichtert die visuelle Orientierung und ist die häufigste Lösung zur Abgrenzung innerbetrieblicher Verkehrswege. Einige fahrerlose Transportsysteme benutzen auch Sensormarkierungen, um die Fahrrouten festzulegen bzw. Fahrbereiche abzugrenzen.
Schilder und Symbole:
Verständliche Schilder und Sicherheitssymbole sind unverzichtbar für die Umsetzung betrieblicher Sicherheitsmaßnahmen. Ein Schild, das vor autonomen Transportsystemen warnt, ist trotz Kollisionsschutz-Systemen sinnvoll, um Beschäftigte oder auch betriebsfremde Personen, wie externe Dienstleister oder Lieferanten, auf autonom agierende Fahrzeuge hinzuweisen.
Für Kennzeichnungen zum Einsatz von fahrerlosen, automatisierten bzw. autonomen Transportsystemen kommen verschiedene Symbole in Frage. So werden beispielsweise gängige Symbole nach ASR A1.3 bzw. EN ISO 7010 in Kombination mit Zusatztexten, als auch praxiserprobte Varianten genutzt. Die gewählte Beschilderung richtet sich nach den jeweilig eingesetzten autonomen Fahrzeugen oder Transportsystemen entsprechend den Sicherheitsanforderungen nach Gefährdungsbeurteilung und Betriebsorganisation.
Symbol-Übersicht – Kennzeichnung fahrerlose Transportsysteme
W037: Warnung vor Überrollen durch ferngesteuerte Maschine
Das Symbol W037 nach EN ISO 7010 ist unter den normengelisteten Symbolen inhaltlich am nächsten an der Darstellung eines autonomen Transportsystems. Das Piktogramm zeigt eine Person, die von einem Fahrzeug mit Antenne überfahren wird, und weist darauf hin, dass Verletzungen durch automatisierte oder ferngesteuerte Fahrzeuge auftreten können. Jedoch beinhaltet die Spezifikation, dass es sich um ein ferngesteuertes Gerät, d.h. um eine menschlich kontrollierte Fortbewegung eines Bedieners (Operator) handelt, der durch seine Anweisungen das Fahrzeug aktiv steuert. In Kombination mit einem Zusatztext eignet sich die Symbolik zur Warnung von fahrerlosen Transportsystemen.
Praxiserprobt: Warnung vor autonomen Fahrzeugen/Robotern
In Anlehnung an das Symbol W037 bildet das Piktogramm eine Person ab, die mit einem Fahrzeug in Kollision gerät. Die zwei Antennen des Fahrzeugs sollen die autonome Steuerung des Fahrzeugs verdeutlichen. Dieses praxiserprobte Symbol ist sowohl für autonome Transportsysteme als auch mobile Roboter (z.B. Reinigungsroboter) geeignet, um vor Stolper bzw. Kollisionsgefahr zu warnen.
Praxiserprobt: Warnung vor fahrerlosen Transportsystem
Das praxiserprobte Symbol veranschaulicht eine Kollision mit einem kleinen automatisierten Transportsystem (KLT) und einer im Sturz befindlichen Person. Aufgrund der Darstellung der häufig eingesetzten KLTs ist das betreffende Transportsystem direkt erkennbar. In Kombination mit Zusatztexten lassen sich weitere Hinweise geben.
W014: Warnung vor Flurförderzeugen
Das Symbol W014 nach EN ISO 7010 mit dem Stapler-Symbol warnt in Lagerbereichen und auf dem Werksgelände vor den Gefahren durch Gabelstaplerverkehr. Da sich die Verletzungsgefahr im Falle einer Kollision bei manuell gesteuerten Flurförderzeugen und autonomen Transportfahrzeugen in der Wirkung nicht unterscheiden, eignet sich auch dieses Zeichen in Kombination mit Zusatztexten als Schild zur Warnung vor fahrerlosen Transportsystemen, besonders bei größeren FTF.
D-P006 Zutritt für Unbefugte verboten
Vollständig automatisierte Bereiche sind häufig in der Art gestaltet, dass die Automatisierung ohne Störungen oder Unterbrechung durch Personen stattfinden kann. Nur befugte Personen haben zu diesen Bereichen Zugang. Das Symbol wird also einzeln oder in Kombination mit den vorigen zur Sicherheitskennzeichnung für autonome Systeme verwendet.
P004: Für Fußgänger verboten
Wenn betriebliche Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger getrennt verlaufen, ist dieses Symbol klar verständlich, z.B. für alle Stellen, die sich mit dem Fahrzeugverkehr kreuzen. Dies lässt sich auch auf den Betrieb von autonomen Fahrzeugen übertragen.
P023: Abstellen und Lagern verboten
Um automatisierte Abläufe reibungslos zu gestalten, sind neben der Reinhaltung der Fahrwege, diese frei von Hindernissen zu halten. Das Symbol verdeutlicht, dass keine Gegenstände abgestellt werden dürfen.
M024 Fußgängerweg benutzen
Hier gilt ebenfalls, ob autonom oder manuell gesteuerte Fahrzeuge – in allen Bereichen mit Werksverkehr ist es notwendig, Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Daher ist die Kennzeichnung von Bereichen für Fußgänger bzw. für Fußgänger verboten sowie von Zugangsbeschränkungen für Unbefugte in diesem Zusammenhang häufiger Bestandteil.
Beispiel:
Durch ein Bild des eingesetzten FTS erreichen Sie eine optimal verständliche Kennzeichnung, wie das Beispiel zeigt.
Einsatz- und Betriebskennzeichnung:
Wie bei den meisten Betriebsmitteln besteht Kennzeichnungsbedarf in weiteren Punkten, wie beispielsweise:
- Inventarisierung
- Prüfkennzeichnung
- Elektrische Anlagen / Batterieladestation / Feuchtigkeitsschutz
- Lastangaben
- Aufsteige- / Mitfahrverbote
- Not-Aus
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