PRÜFUNGEN SCHAFFEN VERTRAUEN
In unserer hochtechnisierten Welt können wir selbst nicht mehr beurteilen, ob wir beispielsweise in einem Flugzeug oder einem Aufzug sicher sind oder uns in Gefahr befinden. Wir sind davon abhängig, dass die von uns genutzte Technik funktioniert. Wir wissen aber, dass die Systeme kontrolliert werden und vertrauen auf die Zuverlässigkeit des Kontrollsystems. Wird dieses Vertrauen erschüttert, fühlen wir uns unsicher und verletzlich.
Wenn wir selbst nicht in der Lage sind, die Sicherheit unserer Umwelt zu beurteilen, müssen wir das anderen überlassen, die mehr von den Dingen verstehen. Wer soll das sein? Was soll wann und wie oft geprüft werden? Der Staat hat in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Normen für Klarheit in diesen Fragen gesorgt. Prüfplaketten und Prüfberichte machen die Ergebnisse der nötigen Arbeitsmittelprüfung transparent und sorgen so dafür, dass wir Vertrauen in die Sicherheit der geprüften Objekte haben.
Fast alles auf der Welt ist Veränderungen unterworfen. Die Frage ist: Wie schnell gehen diese Veränderungen vor sich und welche Auswirkungen hat das auf Ihre Sicherheit? Die Antworten unterscheiden sich sehr je nach Beschaffenheit des Objekts und der Art seiner Verwendung. Eisen beispielsweise rostet. Eine eiserne Kette an einem Kran muss daher regelmäßig geprüft werden. Eine Leiter, die im Haushalt nur gelegentlich, zum Beispiel zum Ab- und Aufhängen von Gardinen benutzt wird, muss seltener geprüft werden als eine Leiter, die im Baumarkt täglich zur Regalbedienung benutzt wird. Hierfür kann eine Leiter-Prüfplakette zum Einsatz kommen.
In den meisten Fällen muss heute der Unternehmer, zum Beispiel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung, festlegen, was wie oft zu prüfen ist. Nur bei besonders kritischen Objekten, zum Beispiel Aufzügen, ist durch Vorschriften festgelegt, in welchen Intervallen dies zu erfolgen hat. Im Betrieb machen Sie sich am besten eine Liste mit allen zu prüfenden Objekten und legen dort fest, was Sie wann von wem prüfen lassen wollen.
Nur in wenigen Fällen verlangt der Gesetzgeber heute noch besonders zugelassene Überwachungs- und Prüfstellen, wie das bei Fahrzeugen mit DEKRA oder TÜV der Fall ist. Als Verwender sind Sie verpflichtet, selbst festzulegen, wer welche Einrichtungen prüfen soll. Sie müssen sich außerdem davon überzeugen, dass der von Ihnen gewählte Prüfer den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften entspricht. Die erforderlichen Fachkenntnisse dieser „Befähigten Personen“ werden durch die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit nachgewiesen.
Bei der Auswahl von Prüfern ist besondere Sorgfalt anzuraten: Nicht selten sind Scharlatane unterwegs, die eifrig Prüfprotokolle erstellen und Plaketten kleben, obwohl sie wenig Ahnung haben. Die Verantwortung für die Folgen solcher sinnlosen Prüfungen trägt dann der Auftraggeber.
Mit der Organisation und Beauftragung von Arbeitsmittelprüfungen enden ihre Pflichten als Betreiber technischer Einrichtungen aber noch nicht. In den meisten Vorschriften und Regeln werden vor und während der Verwendung prüfende Blicke verlangt. Jeder Benutzer muss daher sich im Rahmen seiner Fähigkeiten vom sicheren Zustand der Geräte überzeugen – egal ob Hammer oder Industrieroboter. Zu diesem Zweck muss er entsprechend unterwiesen werden.
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