Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten. Ein Verbandbuch-Eintrag enthält alle wichtigen Informationen zum Hergang und Gesundheitsschaden, wie Datum, Uhrzeit und Ort, Angaben zum Verletzten und zur Verletzung und Ursachen, Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen bzw. der Behandlung sowie die Personalien von Ersthelfer, Arzt und anderen Beteiligten.
In Deutschland geht diese Dokumentationspflicht auf § 24 Absatz 6 der Unfallverhütungspflicht „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) zurück. Dort wird vorgeschrieben, dass ein Unternehmer dafür zu sorgen hat, jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation 5 Jahre lang aufbewahrt, weggeschlossen und anschließend datenschutzkonform vernichtet wird. Dies hat den Zweck, Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung zu rechtfertigen. Bspw. dann, wenn es durch einen Unfall, der nicht unmittelbar ärztlich behandelt werden muss und daher nicht meldepflichtig ist, zu langfristigen Folgeschäden kommt. Denn nur dann, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, erfolgt eine Kostenübernahme durch den Träger der Unfallversicherung – und das nicht nur in Deutschland. So gilt in der Schweiz die indirekte Pflicht, Unfälle zu dokumentieren. Erleidet ein Arbeitnehmer Nachteile durch eine fehlende Dokumentation, kann das als Unterlassung der unternehmerischen Fürsorgepflicht gewertet werden. Ähnliches gilt auch in Österreich.
Die Form der Erfassung der notwendigen Daten ist nicht festgelegt. Es kann sowohl das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information 204-021) genutzt werden. Zu beachten ist, dass es sich bei der Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen um personenbezogene Daten handelt, welche gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen sind. Der Bundesdatenschutz muss berücksichtigt werden. Um dies zu gewährleisten, spielt die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe eine wichtige Rolle.
Wie könnte der richtige Umgang mit dem Verbandbuch aussehen?
Das Verbandsbuch sollte verschlossen in einem Schrank gelagert werden und nicht zusammen in dem Erste-Hilfe-Koffer, wenn alle Mitarbeiter auf diesen Zugriff haben. Das Verbandsbuch sollte demnach dort aufbewahrt werden, wo nur berechtigte Personen, wie z. B. betriebliche Ersthelfer, darauf Zugriff haben. Eine andere Möglichkeit und praktische Ergänzung zum Nachweis der Notfallversorgung ist es, Verbandsbuch-Blanko-Formulare oder sogenannte Begleitzettel zu verwenden, mit denen alle Mitarbeiter eine Verletzung oder einen Unfall vermerken können. Diese werden dann im Falle der Abwesenheit des Ersthelfers in einen verschlossenen Briefkasten geworfen oder in einen verschlossenen Briefumschlag gelegt. Nach seiner Rückkehr kann der Ersthelfer die Erste-Hilfe-Leistung in das Verbandbuch nachträglich eintragen. Dank dieser Möglichkeiten können Unfälle datenschutzkonform dokumentiert werden.
Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen und Unfällen. Kommt es in bestimmten Arbeitsbereichen immer wieder zu ähnlichen Verletzungen, kann das im Arbeitsalltag schnell untergehen. Nichtsdestotrotz können auch leichte Verletzungen, wenn sie gehäuft auftreten, für Betroffene langfristige Folgen haben. Neben den Gesundheitsgefahren kann das bspw. einen signifikanten Rückgang der Produktivität oder ähnliches bedeuten. Eine Dokumentation der Verletzungen und eine Überwachung dieser Dokumentation können helfen, Probleme aufzuzeigen. Dadurch lassen sich Lücken in der Unfallverhütung schließen und Verletzungen bis hin zu ernsthaften Unfällen, besser vorbeugen. Eine professionelle Verbandbuch-Software erleichtert diese Analyse und schützt zudem die Vorgangsdaten vor unbefugtem Zugriff.
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