Nach EN 115 müssen Rolltreppen mit einem Piktogramm ausgestattet werden, das die Benutzung der Rolltreppe mit Kinderwagen untersagt. Anders als vielfach aufgefasst, handelt es sich dabei aber nicht um ein strafrechtliches Verbot, sondern um eine reine Kennzeichnungspflicht. Betreiber müssen Personen darauf hinweisen, dass Rolltreppen nicht für die Benutzung mit Kinderwagen konzipiert sind und eine Gefahr darstellen. Mit der Anbringung des Piktogramms „Kinderwagen verboten“ wird seitens der Betreiber der Rolltreppe auf das Nutzungsrisiko hingewiesen und Unfällen durch sicherheitsgefährdendes Verhalten vorgebeugt.
» SETON Piktogramm-Schilder Kinderwagenverbot, praxiserprobt
» SETON Piktogramm-Schilder Kinderwagen erlaubt, praxiserprobt
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