Bauprodukteverordnung

Das europäische Parlament hat Anfang 2011 den Nachfolger der Bauprodukte-Richtlinie beschlossen. Die Verordnung sieht Änderungen in der Kennzeichnung von Baustoffen vor. Künftig müssen in den sogenannten „Leistungserklärungen“ gefährliche Inhaltsstoffe angegeben werden. Da Bauprodukte in der Regel weiter verarbeitet werden, sind die Hersteller dazu verpflichtet, anstelle der üblichen Konformitätserklärung eine Leistungserklärung abzugeben.

Diese soll die Übereinstimmung mit den europaweit harmonisierten Richtlinien anzeigen und den unterschiedlichen Anforderungen in Hinsicht auf das künftige Bauwerk genügen. Die Angaben zu gefährlichen Inhaltsstoffen orientieren sich zunächst am Umfang der Stoffe, die in der sogenannten REACH-Verordnung aufgelistet sind. Ergänzend sieht die Verordnung vor, sowohl den Informationsbedarf als auch die Bandbreite gefährlicher Stoffe in Bauprodukten weiter zu untersuchen. Dazu werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Produktinformationsstellen einzurichten. Mit der Angabe der gefährlichen Substanzen auf der Leistungserklärung wird beabsichtigt, dass Verwender schädliche Inhaltsstoffe einfacher erkennen. So lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Baustoffen zu verbessern.

» Informationen des EU-Parlaments mit Link auf die Verordnung

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