Ein Leser, tätig als Fachkraft für Arbeitssicherheit stellte folgende Frage:
Bei der Einfuhr von Maschinen aus den USA sind die Piktogramme zwar teilweise ähnlich aber entsprechen nicht denen der EU, muss ich als Betreiber, diese umettikettieren wenn ich sie in Deutschland einsetze. Oder ist der Lieferant beim Inverkehrbringen in der EU dazu verpflichtet?
Maßgeblich für die Pflichten des Herstellers beim Inverkehrbringen einer Maschine im europäischen Wirtschaftsraum ist die sogenannte Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG), die im nationalen Recht über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Anwendung findet. Diese Vorschriften enthalten eine Reihe von Kennzeichnungsvorgaben.
Nach unserem Verständnis bezieht sich diese Frage speziell auf die Sicherheitshinweise. Hierzu enthält das ProdSG in Abschnitt 2 §3 „Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Demnach hat der Hersteller für eine verständliche Kennzeichnung Sorge zu tragen.
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