KW-39-Banner-Teaser-BrandschutzBrandschutz geht jeden etwas an! Denn, Brandgefahren können von vielen Materialien und Werkstoffen ausgehen, egal ob diese fest, flüssig oder gasförmig sind. Ebenso brandgefährlich können zahlreiche Arbeitsverfahren sein – beispielsweise Sägen oder Schleifen. Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten für die Belange des Brandschutzes zu sensibilisieren und das ist laut Gesetz Aufgabe des Arbeitgebers.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Das kann er selbst tun, wenn er über eine erforderliche Ausbildung verfügt, oder er kann die Aufgaben delegieren.

Richtiges Verhalten kann Leben retten

KW-39-Betriebsaushang-Verhalten-im-BrandfallNeben der Beschaffenheit von Bauprodukten sowie der Installation von automatischen Löschanlagen ist es vor allem das Verhalten der Beschäftigten, das im Brandfall Leben retten kann. Die Brandschutzordnung ist das zentrale Instrument des organisatorischen (betrieblichen) Brandschutzes. Sie umfasst alle Anweisungen zur Vorbeugung von Bränden und für den Brandfall. Dazu gehört die Brandschutzordnung Teil A, die das Verhalten der Beschäftigten im Gefahrfall erläutert, sowie weitere Informationen für Personen mit besonderen Aufgaben wie Evakuierungshelfer oder Brandschutzhelfer.

Feuerschutz: Routine hilft

Die besten Vorkehrungen für den Brandfall nutzen jedoch nichts, wenn die Beschäftigten sie nicht kennen. Mindestens einmal im Jahr müssen sie deshalb über die Festlegungen in der Brandschutzordnung und über die Verhaltensweisen im Brandfall unterwiesen werden. Bestenfalls wird ihnen dann auch demonstriert, wie ein Feuerlöscher zu benutzen ist. Ebenfalls einmal im Jahr sollte eine Gebäuderäumung (Probealarm) stattfinden, damit alle Beschäftigten wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen. Generell sind Alarmübungen nicht nur eine gute Gelegenheit, die Beschäftigten auf den Brandschutz aufmerksam zu machen, sie helfen auch, Schwachstellen aufzudecken, beispielsweise verschlossene Fluchtwege.

Sind die Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar? Wie werden die Kollegen und Kolleginnen bei einem Brand alarmiert? Sind die Notausgänge frei zugänglich und nicht verschlossen? Diese und weitere Fragen sind Teil der Checkliste des Leitfadens „Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss“. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Er ist derjenige, der die Vorschriften kennen und einhalten muss. Dazu gehören auch die im Betrieb benötigten Abbildungen, wie Rettungszeichen, Brandschutzschilder, Verbotszeichen oder Warnzeichen.

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