Lärmminderung verringert Produktivitätssenkungen und langfristige Gesundheitsschäden

Belastenden oder das Gehör schädigenden Lärm zu vermindern, gehört zu den wesentlichen Aufgaben, zu denen ein Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet ist. Übermäßiger Lärm kann sowohl die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern, wie auch deren Gesundheit schwer beeinträchtigen. Gleichzeitig muss ein solcher Lärmschutz am Arbeitsplatz in vielen Fällen von Grund auf in die Arbeitssituation eingebaut werden. Neben dem sachgerechten Einsatz von Gehörschutz, stellen Maßmahmen zur Lärmminderung, wie z.B. die Anschaffung moderner, leiserer Maschinen, besonders kleine und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen.

 

In einem Fachbeitrag für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben sich die Autoren Christof Barth und Werner Hamacher mit der Lärmminderung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)  auseinandergesetzt. Dazu werteten sie einige Fallbeispiele aus und betrachteten die Anforderungen an den Lärmschutz und die damit zusammenhängende Struktur von kleinen und mittleren Unternehmen. Ergebnis dieser Untersuchung ist die Identifizierung von Bedingungen, deren Umsetzung die betrieblichen Lärmminderung verbessern würde. So werden von den Autoren insbesondere bessere Betreuung durch Experten, eine stärkere Nutzung von Gefährdungsbeurteilungen sowie eine bessere Vernetzung der einzelnen Unternehmen eingefordert.

 

» Die 127-seitige Publikation zum kostenlosen Download auf der Seite der BAuA

» SETON Gehörschutz