Bereits seit Anfang Dezember 2010 müssen Chemikalien europaweit nach der GHS-/CLP Verordnung, dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, eingestuft und durch neue Gefahrensymbole gekennzeichnet werden. Für Gemische aus Chemikalien gilt die Regelung ab Juni 2015. Das bedeutet für alle Berufsgruppen, die mit Chemikalien zu tun haben, dass sie sich mit den Piktogrammen und Regeln des GHS auskennen müssen.
Insbesondere für Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und Organisationen zur Hilfeleistung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, ein Merkblatt mit Erläuterungen zu GHS herausgebracht. Bei Einsätzen, die Unfälle mit Chemikalien beinhalten, müssen solche Organisationen schnell handlungsfähig sein und sich mit den Kennzeichen zurechtfinden. Unkenntnis von Gefahrensymbolen oder bestimmten Abläufen können in solchen Situationen verheerende Folgen haben.
Daher gibt die Broschüre einen Überblick über das Kennzeichnungssystem des GHS, erläutert die dazugehörigen Gefahrenpiktogramme und zeigt, wie diese in der Praxis angewendet werden. Zusätzlich verweist die Broschüre auf die H- und P-Sätze, die Schutzmaßnahmen und Hinweise zu Chemikalien geben. Ebenso werden die GAMS-Regeln noch einmal aufgelistet, die das Vorgehen bei ABC-Einsätzen steuern.
Auf der Seite der DGUV kann die Broschüre bestellt oder als PDF angezeigt werden. Damit haben Einsatzkräfte die wichtigsten Informationen immer zur Hand.
» DGUV Merkblatt für Einsatzkräfte
Kennzeichnen Sie Gefahrstoffe vorschriftsmäßig für mehr Sicherheit:
» SETON Gefahrensymbole nach EU-GHS-/CLP-Verordnung
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