Die Pflicht, Arbeitnehmer vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens zu schützen, gehört mittlerweile zu den zentralen Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Zugleich trägt ein geregeltes Rauchverbot in den Unternehmen, neben der Sicherheit, auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung bei. Der jährliche Weltnichtrauchertag am 31. Mai bietet einen ausgezeichneten Anlass, um einen Blick auf betriebliche Rauchverbote zu legen.

Dadurch, dass die Gesetzgebung zu Rauchverboten nicht allein auf Bundesebene geschieht, gibt es kein einheitliches Rauchverbot. Umstritten und nicht einheitlich geregelt sind etwa die Rauchverbote in der Gastronomie. Teilweise herrschen hier Ausnahmen, die es gestatten Raucherräume einzurichten und auch zu bewirtschaften. Weitgehend eindeutig hingegen sind die Regelungen im öffentlichen Sektor und in vielen Betrieben. Neben dem Nichtraucherschutz spielen oftmals auch Sicherheitsaspekte und Brandschutzanforderungen eine Rolle. Wo bspw. leicht entzündliche Stoffe lagern oder genutzt werden, ist es lebensgefährlich eine Zigarette anzuzünden.

Für Nichtraucher ist Rauchen nicht nur eine etwaige Belästigung, sondern eine unfreiwillige Schädigung, wenn Raucher und Nichtraucher einen Arbeitsplatz teilen. Daraus erwächst die Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Gebot, Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren, lässt oftmals verschiedene Vorschriften ineinandergreifen. Unabhängig vom Nichtraucherschutz ist das Rauchen daher verboten, wenn

  • Brandschutzaspekte betroffen sind,
  • Unfallgefahren bestehen,
  • hygienische Arbeitsbedingungen unbedingt eingehalten werden müssen (Labore, Kliniken, Küchen, etc.).

Durch weitergehende Regeln, etwa durch eine Betriebsvereinbarung , können Unternehmen Rauchverbote ausgestalten und einen wirksamen Nichtraucherschutz gewährleisten. Geht dies einher mit der Umsetzung gezielter Maßnahmen, wie beispielsweise der Kennzeichnung und Einrichtung von Raucherbereichen, sind neben der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz, die Interessen der rauchenden Mitarbeiter sowie Sauberkeit und Ordnung umfassend berücksichtigt.

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