Zum Januar 2011 ist eine weitere Änderung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft getreten. Die ADR 2011 sieht deutliche Veränderungen bei Transporten mit geringen Gefahrgutmengen vor. Diese wurden bisher vorrangig durch das nationale Verkehrsrecht geregelt. In der neuen Version sind nun viele der bisher nicht erfassten Kleinmengen auch in den Regeln der ADR berücksichtigt. Gefahrgutkennzeichnung nach ADR 2011: Den Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen (LQ) entsprechend, ändern sich die Kennzeichnungsvorgaben für Kleinmengen. Aber auch die Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe und freigestellte Mengen wurden überarbeitet. Prinzipiell werden die Bestimmungen der neuen ADR zum 1. Juli 2011 verbindlich. Für die LQ-Regeln gelten aber längere Übergangsfristen bis zum Jahr 2015. Eine weitere Abweichung ergibt sich aus der vorangegangenen ADR 2009, da hier die veränderten Zeichen zum Teil bereits seit dem 1. Januar 2011 zur Kennzeichnung von Transporten verwendet werden müssen.
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