Am 3. Dezember findet zum 22. Mal der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“ statt. Der Gedenk- und Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen, um die Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und den Einsatz für die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Damit bietet sich für Unternehmen ein guter Anlass, zu überprüfen, ob Ihr Betrieb über eine behindertengerechte Ausstattung verfügt und Ihr Arbeitsschutz auf die Erfordernisse von Menschen mit Behinderung eingestellt ist.

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Insbesondere umfasst dies die Möglichkeit aller Menschen, durch Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Neben der finanziellen Sicherung soll eine Arbeitsstelle zudem soziale Stabilität bieten und sinnstiftend sein.

Im Einklang mit der Konvention gibt es bereits seit einigen Jahren Vorgaben über die Mindestanzahl an Mitarbeitern mit Behinderung. So müssen bspw. in Deutschland Unternehmen nach §71 SGB IX ab einer Größe von 20 Mitarbeitern 5% der Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Ganz gleich ob ein Unternehmen auf Basis dieser Vorschrift oder in besonderem Engagement  Menschen mit Behinderungen einstellt, erfordert es die Anpassung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes. Dies bedeutet einerseits besondere Arbeitsschutzkonzepte, die auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen abgestimmt sind, und andererseits die Barrierefreiheit der Arbeitsplätze.

KW49-Barrierefreiekennzeichnung

Rund um das Thema behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung bietet SETON Ihnen eine Informationsseite mit einem umfassenden Sortiment an entsprechenden Sicherheits- und Kennzeichnungsprodukten. Sie erhalten Rettungskennzeichnung nach neuer ASR, mit denen Sie Ihre barrierefreien Fluchtwege aussagekräftig kennzeichnen und so für sofortige Orientierung im Notfall sorgen können. Ebenso steht eine große Auswahl an Symbol- und WC-Schildern für Behindertentoiletten zur Verfügung. Für den Außenbereich sind verschiedene Schilder zur Parkplatzkennzeichnung und Parkplatzreservierung erhältlich und Rollstuhl-Schablonen zur schnellen und einfachen Markierung Ihres Geländes. Speziell für Blinde bieten wir taktile Warnsymbole, die gemäß EN ISO 11683 vorgeschrieben sind. Um Rollstuhlfahrern das Überbrücken von Bordsteinen, Stufen oder Kabeln zu erleichtern, enthält unser Sortiment Bordsteinrampen und Kabelbrückensysteme.

Neben Produkten zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung finden Sie auf dieser Seite ergänzende Informationen und einen Überblick über weitere Fachbeiträge zum Thema „Barrierefreiheit“.

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